sind Leistungen aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Sie werden grundsätzlich vom Arzt verordnet und betreffen die medizinisch-pflegerische Versorgung zu Hause. Die Kosten werden nach der Genehmigung durch die Krankenkasse von dieser übernommen und direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Die Behandlungspflege umfasst unter anderem folgende medizinische Hilfeleistungen: Injektionen, Verbandwechsel oder die Medikamentengabe und deren Überwachung etc.